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nDSG-Verpflichtung

Letzte Aktualisierung: 2026-04-11

Zuletzt aktualisiert: 2026-04-11

1. Kontext — das revidierte DSG 2023

Das revidierte schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG) ist am 1. September 2023 in Kraft getreten. Es ersetzt das DSG von 1992 und stärkt die Rechte der betroffenen Personen sowie die Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter. arkplan wurde von Anfang an so konzipiert, dass es diesen Rechtsrahmen einhält, noch bevor der Markt für europäische Kunden unter der DSGVO geöffnet wurde.

2. Warum arkplan „nDSG-first" konzipiert ist

  • 100% Hosting in der Schweiz der Anwendungsdaten bei Infomaniak Network SA in Genf.
  • Isolation pro Instanz: jeder Kunde erhält einen dedizierten Docker-Container und eine isolierte PostgreSQL-Datenbank. Keine Kundendaten werden zwischen Instanzen geteilt.
  • Verschlüsselung ruhender Credentials und OAuth-Tokens in AES-256-GCM.
  • Keine Anwendungsübermittlung ausserhalb der Schweiz in Version 1: nur der Zahlungsfluss läuft über Stripe Payments Europe Ltd. in Irland, in einem angemessenen EU-Rahmen.
  • Cookieloses Analytics (selbst gehostetes Umami), keine kommerziellen Drittanbieter-Tracker.

3. nDSG-Pflichten und unsere Antwort

nDSG-ArtikelPflichtarkplan-Antwort
Art. 5Begriffe (Daten, Bearbeitung, Profiling)Terminologie in allen Rechtstexten konsequent verwendet
Art. 6Grundsätze: Rechtmässigkeit, Treu und Glauben, Verhältnismässigkeit, Zweckbindung, Richtigkeit, begrenzte AufbewahrungZwecke und Fristen in der Datenschutzerklärung dargelegt
Art. 8DatensicherheitDokumentierte technische und organisatorische Massnahmen (Anhang A des AVV)
Art. 9Bearbeitung durch einen AuftragsverarbeiterAls Anhang der AGB akzeptierter AVV; öffentliche Liste der Unterauftragsverarbeiter
Art. 12Verzeichnis der BearbeitungstätigkeitenInternes Verzeichnis, nicht publiziert, auf Verlangen des EDÖB verfügbar
Art. 16-17Grenzüberschreitende BekanntgabeKeine Anwendungsübermittlung ausserhalb der Schweiz; Stripe (EU) einziger Empfänger für Zahlungen
Art. 19-21Informationspflicht, automatisierte EntscheidungenIn der Datenschutzerklärung behandelt; keine automatisierten Einzelentscheidungen mit Rechtswirkung
Art. 22Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)Für die CRM-Bearbeitung durchgeführt, auf begründeten Antrag verfügbar
Art. 24Meldung von Verletzungen der DatensicherheitDokumentiertes Verfahren, Meldung an den EDÖB innerhalb von 72 Stunden
Art. 25AuskunftsrechtAntwort innerhalb von 30 Tagen an [email protected]
Art. 28Recht auf DatenherausgabeJSON/CSV-Export verfügbar
Art. 30Persönlichkeitsverletzende Bearbeitungen, WiderspruchsrechtDurch die Datenschutz-Kontaktstelle bearbeitet
Art. 32Recht auf Berichtigung und LöschungAntwort innerhalb von 30 Tagen, unter Vorbehalt der Buchhaltungspflichten
Art. 49Beschwerde an den EDÖBKontaktdaten in der Datenschutzerklärung angegeben

4. Querverweise

  • Datenschutzerklärung — substanzielle Information
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) — Auftragsbearbeitung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen — vertraglicher Rahmen

5. Datenschutz-Kontakt

[email protected] — +41 78 448 60 02

Bei Abweichungen zwischen den Sprachversionen ist die französische Fassung massgebend.

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